Weitere Entscheidung unten: AG Königswinter, 09.08.1989

Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1990 - IV ZR 333/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2579
BGH, 21.02.1990 - IV ZR 333/88 (https://dejure.org/1990,2579)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1990 - IV ZR 333/88 (https://dejure.org/1990,2579)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - IV ZR 333/88 (https://dejure.org/1990,2579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Maklerprovision aus einem vermittelten Grundstückskaufvertrag - Zustandebringen einer Grundstücksfinanzierung als zusätzliche Provisionsvoraussetzung - Gemeinsamer Finanzierungsvertrag und Grundstückskaufvertrag - Finanzierungsvermittlung als Hauptpflicht ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vorraussetzungen des Provisionsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer muß den Inhalt des Maklervertrages beweisen? (IBR 1990, 467)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1667 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Ob sie sich für diese Auffassung auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.02.1990 (NJW-RR 1990, 628) stützen kann, erscheint mehr als zweifelhaft.

    Ferner verhielt es sich in jenem Fall (BGH NJW-RR 1990, 628) offenbar so, dass der Makler bereits im Vorfeld des Kaufvertragsabschlusses über einen mündlichen Auftrag des Kunden verfügte und später im Notartermin, in dem eine Maklerklausel mitbeurkundet wurde, nicht anwesend war.

  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95

    Muß ein Makler Größen- und Altersangaben des Objekts prüfen?

    In den Entscheidungen vom 21.2.1990 (NJW-RR 1990, 628) und vom 6.3.1991 (NJW-RR 1991, 820 = LM § 652 BGB Nr. 124) zieht der BGH trotz einer entsprechenden Maklerklausel § 328 BGB als Anspruchsgrundlage überhaupt nicht in Betracht und erörtert nur, ob die notarielle Urkunde, die den Makler nicht als beteiligt aufführt und von ihm nicht unterschrieben ist, gleichwohl einen mit dem Kaufvertrag nur äußerlich verbundenen Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Käufer enthält.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 7 U 160/98

    Einbeziehung einer Maklerklausel in notarielle Kaufverträge

    festgestellt werden, wer mit wem was vereinbart hat (vgl. hierzu nur: BGH WM 1963, 31 ; NJW-RR 1990, 628 ; NJW-RR 1991, 820 = DNotZ 1992, 411 = VersR 1991, 690 ; OLG Celle WM 1985, 1455, 1456).
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Rechtsprechung
   AG Königswinter, 09.08.1989 - 9 C 131/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5642
AG Königswinter, 09.08.1989 - 9 C 131/89 (https://dejure.org/1989,5642)
AG Königswinter, Entscheidung vom 09.08.1989 - 9 C 131/89 (https://dejure.org/1989,5642)
AG Königswinter, Entscheidung vom 09. August 1989 - 9 C 131/89 (https://dejure.org/1989,5642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 628
  • WM 1990, 1416
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